
Gehaltsangaben in Stellenanzeigen
Gehaltstransparenz wünschen auch Bewerber – StepStone integriert Gehaltsprognosen in Stellenanzeigen
Nahezu alle rekrutierenden Arbeitgeber wünschen von Bewerbern Gehaltsangaben, aber nur eine Minderheit der Unternehmen macht solche Informationen in ihren Stellenanzeigen selbst transparent.
Im Gegensatz zu Österreich, wo seit dem 1. März 2011 Arbeitgeber und Arbeitsvermittler zur Angabe der gehaltlichen Eingruppierung gesetzlich verpflichtet sind, sind in Deutschland Gehaltsinformationen in Stellenausschreibungen bisher unüblich bzw. freiwillig. Der Grund dafür ist, dass (nicht tarifgebundene) Arbeitgeber sich so die Möglichkeit offen halten möchten, Bewerber auch unter dem Marktwert einzustellen bzw. in Engpassmärkten noch „im Rennen“ zu bleiben. Bleibt die Info also verdeckt, ergibt sich für den Arbeitgeber im Idealfall ein vergrößerter Spielraum die Vakanz ggf. über dem Marktpreis oder darunter zu besetzen. Neben der nachvollziehbaren Befürchtung, dass durch die Gehaltsinformation die Gefahr des Mismatch durch ungenaue Angaben steigt und somit der ROI für die Mediakosten sinkt, wird zudem von vielen Arbeitgebern angenommen, dass die Gehaltsangabe von der Bestandsbelegschaft gelesen, verglichen und zum Gegenstand von Gehaltsdiskussionen wird.
Diese asynchrone Informationsbereitstellung steht immer stärker im Gegensatz zu der tatsächlichen Machtverteilung zwischen Fachkräften und den nachfragenden Arbeitgebern und bereitet Bewerbern bei Ihrer „Candidate Journey“ häufig kein positives Erlebnis mit potentiellen Arbeitgebern.
Dass beim Stellenanzeigen schalten eine Gehaltstransparenz die Candidate Experience positiv beeinflusst, ist spätestens seit der Studie von Jobware bekannt.
Auf Basis eines A/B-Tests Ende Oktober 2020 hat sich daher das Stellenportal StepStone dazu entschieden, diese Situation aufzubrechen und für registrierte Portalnutzer ab dem 10. März 2021 alle veröffentlichten StepStone Stellenanzeigen mit einer Gehaltsprognose – in Form einer Gehaltsspanne – zu versehen. Laut StepStone basiert die Prognose auf einer Gewichtung von Job-Titel, Standort, Gehalt, Branche, Unternehmensgröße sowie den jobspezifischen Faktoren der Berufserfahrung sowie ggf. Führungsverantwortung. Diese Prognosen sollen als Angaben des Portalbetreibers hinreichend gekennzeichnet sein und ggf. auf Wunsch der Arbeitgeber auch angepasst werden können.
Nach Angaben von StepStone soll die Validität der Prognose bei einer Abweichung von 15% liegen und sich positiv auf die „Candidate Delivery“, insbesondere auf eine gleichbleibende Anzahl von Bewerbungen pro geschaltete Stellenanzeige, auswirken.
Es bleibt abzuwarten, ob auf Seiten der „Content Supplier“, der zahlenden Arbeitgeber, dieser Schritt ebenso begrüßt wird oder zu einem Versuch des Ausweichens auf andere Job-Marktplätze führt.
